Atemschutz
Bedeutung und Verwendung
Enthält die Umgebungsluft zu wenig Sauerstoff, weniger als 17 Vol.-%, oder sind giftige Gase vorhanden, die durch Gas- oder Kombinationsfilter nicht absorbiert werden können und ist die Art und/oder die Konzentration der Atemgifte unbekannt, muss umluftunabhängiger Atemschutz verwendet werden.
Meist werden frei tragbare Isoliergeräte z. B. Pressluftatmer verwendet. Aufgrund der begrenzten Luftmenge ist jedoch die Einsatzzeit meist auf 15–30 Minuten begrenzt. Die Einsatzdauer ist abhängig vom Alter des Atemschutzgeräteträgers, von der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Art der Belastung im Einsatz. Wird eine längere Einsatzdauer von mitunter mehreren Stunden erforderlich (zum Beispiel im Bergbau oder im Tunneleinsatz), kommen so genannte Langzeitgeräte (beispielsweise mit 2 CFK-Flaschen a 6,8 l Volumen und 300 bar Fülldruck), Regenerationsgeräte oder Kreislaufgeräte zum Einsatz.
Da im Einsatz bei der Feuerwehr schwer feststellbar ist, ob wirklich genug Sauerstoff in der Umgebungsluft vorhanden ist und da sich bei Bränden oder ausströmenden Gasen, die Zusammensetzung der Luft sehr schnell und stark verändern kann, wird hauptsächlich der umluftunabhängige Atemschutz eingesetzt.
Voraussetzungen zum Atemschutzgeräteträger
Als Grundlage dient die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7 Atemschutz, angelehnt an die FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr.
Als Atemschutzgeräteträger (in Deutschland AGT) bezeichnet man Personen, die sowohl medizinisch als auch ausbildungsmäßig in der Lage sind, ein Atemschutzgerät (üblicherweise: Pressluftatmer, Kreislaufgerät oder nur Maske mit Atemschutzfilter) zu tragen. Diese Geräte sollen bei Arbeiten beziehungsweise Einsätzen verhindern, dass reizende oder gar giftige Stoffe in die Augen oder Atemwege und somit in den Blutkreislauf geraten. Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
- das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- körperlich geeignet sein (Die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen,
- Grundsatz G 26/3 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen.);
- erneut nach dem Grundsatz G 26/3 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein;
- die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
- regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
- zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden. Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet. Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz , die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können (zum Beispiel Ohrschmuck).
Geschichte des Atemschutzes in der Feuerwehr Barbing
Im Jahre 1971 hielt der Atemschutz Einzug in die Barbinger Feuerwehr mit einen Doppelflaschengerät (200 bar) der Firma Auer. Bei diesen Gerät befindet sich der Lungenautomat noch direkt am Gerät. Ein flexibler Schlauch (leicht abknick bar) geht direkt zur Maske. Dieses Gerät wurde dann im Rahmen der Neubeschaffung eines Löschgruppen Fahrzeuges LF16/12 im Jahr 1984 abgelöst. Ein moderneres Atemschutzgerät von MSA Auer Typ BD86 wurde in den Dienst gestellt. Der BD 86 ist ein 1 Flaschen Gerät mit einen Fülldruck von 300 bar. Der Lungenautomat mit einen Hochdruckschlauch ist bei diesen Geräten direkt an der Maske angebracht. Die Atemanschlüsse der bisher beschriebenen Geräte nennt sich Normaldruckluft.
Der BD 86 aus dem Jahr 1984 war bis 2009 im Einsatz.
Im Jahr 2009 wurden dann, die auch aktuell im Einsatz sich befindenden Atemschutzgeräte, der Firma MSA Auer vom Typ AirGo Pro mit Überdruckluft, in den Dienst gestellt. Ausgestattet sind die Geräte mit einer Trageplatte, Druckminderer, Quick-Fill-Kupplung, Pneumatiksystem SingleLine, Rückzugswarneinrichtung (Pfeiferl), Manometer (Flaschenfülldruck) mit Verteilerstück sowie Lungenautomat mit Überdruck Steckanschluß (ESA).
Gerätschaften des Atemschutzes und Zubehör
- 9 Pressluftatmer; MSA Auer AirGo Pro
- 9 Überdruck-Lungenautomaten; MSA Auer AutoMaXX-Serie-ESA
- 11 Stahl-Druckgasflaschen; MSA Auer für Atemschutzgeräte. Nenndruck 300 bar
- 29 Vollmasken; MSA Auer Ultra Elite PF-ESA mit Steckanschluß und Schraubanschluß für Filter
- 9 Automatische Notfall-Melder (Totmann); MSA Auer FireFly II S
- 9 Leinenbeutel firePAX® für 30 m Feuerwehrleine oder 100 m Führungsleine
- 4 Innenangriffstaschen, Rettungsmesser, Kennzeichnungskreide, Tür keile und Knicklichter
- 4 Schlauchhalter
- 2 Vollelektronische Atemschutzüberwachung CheckBox 5+1; IEP-Industrietechnik Pölz GmbH
- 1 Sicherungstrupptasche; MSA Auer
Ausstattung: Tragetasche mit Schleifplatte, Stahl-Druckgasflasche 300 bar, Druckminderer, Manometer mit Verteilerstück, Rettungshaube MSA Auer RespiHood mit Atemanschluß, Bergetuch, Rettungsmesser, Seitenschneider, Kennzeichnungskreide, Knicklichter u.v.m.
- 1 Wärmebildkamera, Bullard Eclipse LD
- 2 Rettungshauben, MSA Auer RespiHood mit Atemanschluß
- 4 Rettungsmasken mit Filtersystem, Fa. Dräger Parat C M,S
- 2 Bergetücher
- 1 Rauchvorhang
- 2 Funktionswesten; Atemschutzüberwachung RZA / Leiter Atemschutz
Verantwortlicher der Feuerwehr Barbing
Armin Gaschler / Leiter des Atemschutzes