Gerätewart

Der Gerätewart der Feuerwehr ist mit der sachgerechten Wartung, Instandsetzung sowie der Lagerung von Gerätschaften, die bei der Feuerwehr verwendet werden, betraut.

Die einzige Ausnahme sind Atemschutzgeräte. Hierfür gibt es den Atemschutzgerätewart.

Die Beauftragung wird durch den Leiter der Feuerwehr beziehungsweise durch die Gemeinde festgelegt. Auch ist eine klare Festlegung des Tätigkeitsbereiches notwendig.

Die Aufgaben des Gerätewartes sind wie folgt festgelegt:

  • GUV C 53
  • Feuerwehren
  • 14420
  • DIN EN 1028-1 & 1028-2
  • Feuerlöschkreiselpumpe mit Entlüftungseinrichtung, Betriebs- und Herstelleranweisung
  • GUV 305-002
  • Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr
  • GUV-I 5190
  • Wiederkehrende Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmittel

Die Ausbildung zum Gerätewart bei der Feuerwehr in Deutschland dauert mindestens 35 Stunden. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 schreibt als Zugangsvoraussetzung die Qualifikation als Truppführer und Maschinist vor. Die Ausbildung zum Gerätewart erfolgt u. a. am Institut der Feuerwehr, an den Landesfeuerwehrschulen und bei den Herstellern der von der Feuerwehr genutzten Geräte. Meist wird diese jedoch in Form einer einwöchigen Ausbildung in Vollzeit an einer Feuerwehrschule abgehalten.

Aktuell sind bei der Freiwilligen Feuerwehr Barbing fünf Gerätewarte im Dienst:

  • Schreiner Heinz
  • Wiedemann Anton
  • Oberhofer Michael
  • Gaschler Armin
  • Gehringer Franz

Die monatliche Sicht- und Funktionsprüfung der Gerätschaften gehört ebenfalls zum Alltag wie Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie die Kontrolle nach Übungen und Einsätzen.

Dass dies über eine Arbeitsstunde pro Tag in Anspruch nimmt sieht man an den Arbeitsstunden der letzten Jahre. So waren dies:

  • 2014: 435 Stunden
  • 2015: 375 Stunden
  • 2016: 360 Stunden
  • 2017: 386 Stunden
  • 2018: 613 Stunden
  • 2019: 512 Stunden
  • 2020:
  • 2021: 292 Stunden